Honorar
Grundlagen für die Honorarabrechnung bilden das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und das Gerichtskostengesetz (GKG). In gerichtlichen Verfahren handelt es sich dabei um zwingende Mindestgebühren, die sich im Regelfall nach dem Streitwert richten.
Im Übrigen (außergerichtliche Vertretung, Rechtsberatung) können wir unser Honorar frei mit Ihnen vereinbaren. Im beiderseitigen Interesse empfehlen wir die Vereinbarung eines Zeithonorars. Der auf Ihren Fall bezogene und mit Ihnen abgestimmte Stundensatz richtet sich nach Rechtsgebiet, Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeit. Bei Beratung und Vertretung von Firmen vereinbaren wir in der Regel Stundenhonorare.
Für eine Erstberatung fallen nach dem RVG je nach Umfang und Komplexität der Fallgestaltung maximal 190 € zzgl. MwSt. an.
Neben der Vergütung berechnen wir die mit dem Mandat entstehenden Auslagen (z.B. Reisekosten etc.) und die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 19 %).
Bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung empfehlen wir, möglichst vor dem ersten Besprechungstermin eine Kostenzusage einzuholen. Selbstverständlich übernehmen wir das auf Wunsch für Sie.
Über die im Einzelfall konkret zu erwartenden Kosten informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Mediation
Die Mediation wird nach einem vorher verbindlich vereinbarten Stundensatz abgerechnet, der sich nach Aufwand, Schwierigkeitsgrad und Anzahl der Beteiligten richtet. In der Regel tragen beide Parteien die Mediationskosten je zur Hälfte. Bei innerbetrieblichen Mediationen übernimmt der Arbeitgeber meist die Kosten.