Erbrecht
Die Erbfolge ist gesetzlich geregelt. Wir beraten und vertreten Sie, wenn Sie davon durch Testament oder Erbvertrag abweichen wollen. So führt der Ausschluss von Abkömmlingen, dem Ehegatten oder den Eltern von der Erbfolge dazu, dass diese Personen ihren Pflichtteil geltend machen können, der auf Geld gerichtet und halb so hoch wie der gesetzliche Erbteil ist.
Auch Unternehmer können Anlass haben, von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen. Zum Beispiel ist es häufig wirtschaftlich nicht sinnvoll, wenn der überlebende Ehegatte ein Unternehmen zusammen mit noch minderjährigen Kindern zu führen hat.
Da unsere Sozietät aus Rechtsanwälten und Steuerberatern besteht, können bei der erbrechtlichen Vertragsgestaltung auch die steuerlichen Auswirkungen berücksichtigt werden.
Wollen Sie erbrechtliche Regelungen treffen, werden wir mit Ihnen eine Lösung erarbeiten, die Ihrem “Letzten Willen” wirklich entspricht.
Gerade bei Erbstreitigkeiten lassen sich durch Mediation Lösungen finden, die eine langwierige und kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden und zum Erhalt oder der Wiederherstellung des Familienfriedens beitragen.