Arbeitsrecht
Wir vertreten (selbstverständlich unter Ausschluss von Interessenkonflikten) sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Daher können wir uns sehr gut in die jeweils andere Position und Interessenlage hineinversetzen und kennen Denkweisen, Beweggründe und typischerweise angewendete strategische und rechtliche Vorgehensweisen.
Sowohl Frau Rechtsanwältin Siegler als auch Frau Rechtsanwältin Wolf haben den Lehrgang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht am Deutschen Anwaltsinstut erfolgreich absolviert. Wir verfügen über umfassende Erfahrung in der arbeitsrechtlichen Beratung wie auch in der Interessenvertretung vor Gericht.